The Supply Chain Act:responsibility for the entire supply chain

The Supply Chain Act, officially known as the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG), has obliged German companies to ensure human rights and environmental standards in their global supply chains since 2023. The aim of the Supply Chain Act is to prevent violations of human and environmental rights from the extraction of raw materials through to delivery to the end customer. The law requires companies to comprehensively review and continuously monitor their supply chains in order to identify and minimize risks.

What is the Supply Chain Act and what are its objectives?

The Supply Chain Act obliges companies to check their supply chains for violations of human and environmental rights and to take measures to prevent such violations. The Supply Chain Act is based on the UN Guiding Principles on Business and Human Rights, which were adopted in 2011 and apply to all companies and states worldwide.

Lieferkettengesetz: Was für Mittelständler gilt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind als Lieferanten indirekt vom LkSG betroffen. Es ist jedoch ein anderer Bewertungsmaßstab vorzunehmen, etwa eine geringere Einflussnahme auf die Zulieferer, weshalb die Anforderungen des LkSG gemindert werden. Das zeigt das Abwägungsraster des LkSG in § 3 II:

Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich nach

 

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens,

 

  1. dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht,

 

  1. der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung, der Umkehrbarkeit der Verletzung und der Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht sowie

 

  1. nach der Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht.

 

Das Lieferkettengesetz legt also einen pragmatischen Prüfungsmaßstab an: Es verlagert die Fragestellung der Menschenrechtschutzstandards hin zu der Frage, in welcher Tiefe Unternehmen diese Standards prüfen und hierauf Einfluss nehmen können. Eine Ausnahme bilden hier nur schwerste Menschenrechtsverletzungen. Für Unternehmen geht es damit um eine Auseinandersetzung mit zwei Fragen:

  • Welche Menschenrechtsstandards gelten in dem Land des Zulieferers generell und können als „durchschnittlich“ erwartet werden?
  • Wo ist die Grenze, bei denen eine Unterschreitung der Standards nicht mehr hinnehmbar ist?

 

Dies erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern der Zulieferer und mit Menschenrechtsstandards insgesamt. Hier ist zumeist externe Kompetenz notwendig um rechtssicher zu handeln. Der Gesetzgeber hat einen für Unternehmen zumeist vollkommen neuen und nicht leicht zu erschließender Verantwortungsbereich eröffnet.

Who is obligated?

The Supply Chain Act affects all companies based in Germany with at least 1,000 employees, as well as their branches abroad and temporary workers who are deployed for longer than six months. Groups with affiliated companies and a total of more than 1,000 employees are also included.

It is important to emphasize that small and medium-sized enterprises (SMEs) can also be indirectly affected. For example, if an SME is a supplier to a large company that falls under the Supply Chain Act, it must ensure that it complies with the client’s human rights and environmental requirements. An infringement can not only have legal consequences, but can also cause considerable reputational damage that can quickly spread worldwide.

Hohe Strafen bei Verstößen gegen das LkSG

Die Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes soll nicht zuletzt durch einen wirksamen Sanktionsmechanismus gewährleistet werden: Es drohen drastische Sanktionen für Unternehmen, wenn sie die LkSG-Vorgaben beim Thema Menschenrechte nicht einhalten. Diese reichen vom Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bis hin zu eine Strafe von bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bei Unternehmen von über 400 Mio. Jahresumsatz.

Im Mittelfeld sind Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro und schließlich bis zu 800.000 Euro vorgesehen. Wie so häufig werden Erstverstöße deutlich geringer geahndet – hier ist die Entwicklung in der Rechtsprechung der noch neuen Rechtsmaterie abzuwarten. Fest steht jedoch: Die Höhe der Bußgelder zeigt, dass es mit dem Menschenrechtsschutz nach dem LkSG vonseiten des Gesetzgebers ernst gemeint ist.

Positive Haltung zu Menschenrechten

Wie wahrscheinlich eine Änderung der Einstellung gegenüber den Menschenrechten in den kritischen Regionen durch das Lieferkettengesetz sein kann, wird eine der spannenden Fragen sein. Die Situation in anderen Ländern zu beeinflussen, ist – wie die Erfahrungen der Entwicklungshilfe gezeigt haben – eine sehr komplexe Thematik. Es ist äußerst schwierig vorherzusehen, welche Maßnahmen sich wie auswirken. Das hängt auch von zahlreichen individuellen Faktoren der Branchen und in den einzelnen Ländern ab. So zeigt das Beispiel der Mikrokredite diese problematische Situation. Sie galten lange Zeit als wirkungsvolles Mittel gegen Armut und werden nun durchaus sehr kritisch betrachtet.

Tatsächlich kann sich auch die Haltung gegenüber den Menschenrechten ändern. Denn wenn die Auftraggeber eines Lieferanten das Thema als wichtig betrachten, ihre Partner hierzu verpflichten und dies noch kontrollieren, dann hat dies eindeutig Auswirkungen. Diese werden sicherlich stärker sein als staatliche Interventionen in strukturschwachen Ländern. Aber: Man darf jedoch nicht auf schnelle Erfolge hoffen und wird einen langen Atem brauchen.

Tipps: Zwang zum Vorteil wenden

Um die bürokratischen Belastungen durch das Lieferkettengesetz zum Vorteil für das Unternehmen zu verändern, ist die PR-Regel „Tue Gutes und rede darüber“ der richtige Ansatz. Zahlreiche Kampagnen haben gezeigt, wie wichtig Menschenrechte in den Medien genommen werden.

Unternehmen sollten Kompetenz aufbauen oder darauf zurückgreifen können, um die Anforderungen des LkSG zu überwachen. Positiver Begleiteffekt: Unternehmen werden so für sich anbahnende Krisen in Zulieferländern frühzeitig sensibilisiert.

Auch auf den Produkten, in Geschäftsberichten und der Homepage lässt sich auf die Verantwortung zum Thema Menschenrechte hinweisen. Dann ergibt sich aus den Pflichten des LkSG zugleich ein PR-Effekt, der leicht den bürokratischen Aufwand übersteigen kann. Nicht zuletzt ist dieses Engagement ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Menschen in den Zuliefererbetrieben.

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Matthias SchulzSenior Sales Manager

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